Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Katalog-Anpreisungen der Verkäuferin verstehen sich bezüglich Preisangaben als Richtschnur. Massgeblich für den Kaufpreis ist der Preis gemäss der konkreten Offerte.

  2. Die Lieferzeiten richten sich nach der konkreten Offerte. Nicht termingerechte Lieferungen berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  3. Der vereinbarte Preis versteht sich ohne Transportkosten. Die Ware ist von der Käuferschaft in Emmen abzuholen. Das Transportrisiko und die Transportkosten gehen zu Lasten der Käuferschaft.

  4. Rechnungen sind netto zahlbar innert 30 Tagen. Bei Nichteinhalten dieser Frist wird ohne Mahnung ein Verzugszins von 5 % berechnet.

  5. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises nebst allfälligen Zinsen und Kosten. Die Verkäuferin ist ermächtigt, den Eigentumsvorbehalt am jeweiligen Wohnort der Käuferschaft im Eigentumsvorbehalts-Register eintragen zu lassen.

  6. Nach Empfang hat die Käuferschaft die Ware innert 5 Arbeitstagen zu prüfen. Mängel sind sofort nach der Prüfung zu rügen. Liegt ein Fall von Mängelgewährleistung (Materialfehler) vor, kann die Käuferschaft nur Behebung des Mangels oder Ersatzlieferung für die mängelbehafteten Teile der Ware verlangen. Preisminderungen sind ausgeschlossen.

  7. Jede Haftung bzw. Ersatzpflicht der Verkäuferin beschrÄnkt sich grundsätzlich auf die gelieferte Ware (Materialfehler) selbst. Darüber hinausgehende Schadenersatz- bzw. Haftpflicht-Ansprüche jeglicher Art (insbesondere für indirekten Schaden, Folgeschaden) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

  8. Statische Berechnungen, Aufstellungen und technische Zeichnungen über Gerüstteile bzw. -konstruktionen werden ohne Nachprüfung erstellt und sind, falls nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Gewähr.

  9. Es ist Schweizer Recht anwendbar.

 

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Buochs NW.